Ausstellungsbestimmungen
Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die VDH-Ausstellungs-Ordnung an.
Zugelassen sind nur Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich. (§ 4 Nr. 1).
Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Wer kranke Hunde in eine Ausstellung einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen an einer Ausstellung nicht teilnehmen. Des Weiteren sind kastrierte Rüden (außer in der Veteranenklasse) nicht zugelassen. (§ 4 Nr.3)
Läufige Hündinnen dürfen auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen ausgestellt werden. (§ 4 Nr. 4).
Hunde, die sich auf einer Rassehunde-Ausstellung als bissig oder unangemessen aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden erwiesen haben, können mit einer befristeten oder unbefristeten Ausstellungssperre belegt werden. (§ 37 Nr. 4).
Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde angerichtet
werden. (§ 8)
Achtung: Auf dem Ausstellungsgelände ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes unter Verwendung jedweder Mittel und Hilfen untersagt. Die Verwendung von sog. Galgen ist untersagt. Im Bewertungsring und im Ehrenring darf ein Hund nicht auf einem Podest vorgestellt werden. (§ 9 Nr. 6).
Der Aussteller/Vorführer erkennt an, dass Formwertnoten und Platzierungen des Zuchtrichters unanfechtbar sind. Sie unterliegen keiner Überprüfung. Eine Beleidigung des Zuchtrichters oder öffentliche Kritik seiner Bewertungen und Platzierungen ist unzulässig. (§ 9 Nr. 1).
Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde ist der Aussteller/Vorführer selbst verantwortlich. (§ 9 Nr. 2).
Die Abstammungsnachweise der gemeldeten Hunde, die Leistungsurkunden bei Gebrauchshunden sowie die Nachweise über Siegertitel sind auf Anforderung vorzulegen. (§ 9 Nr. 3).
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, einen Zuchtrichterwechsel vorzunehmen. (§ 22).
Die Veranstaltung wird vom Amtstierarzt überwacht. Seinen Anordnungen ist von der Veranstaltungsleitung (und von den Teilnehmern) Folge zu leisten.
Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU -Heimtierpass mitbringen).
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
- 2 x Chance auf Titel und Anwartschaften am gleichen Wochenende und Ort (zwei verschiedene Zuchtrichter).
Geld sparen mit Kombinationsmeldungen! - 1x CACIB (ESA)
- 1x Titel „VDH-Europasieger“ und 1x „VDH-Europajugendsieger“
- 1x „Rassenbester Nationale Dortmund 2012“
- 2 x Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“
- 2 x Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“
- 2 x Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“
und nur auf der VDH-Europasieger-Ausstellung
- Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“
zählen jeweils doppelt. - Reserve-Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“
werden jeweils als normale Anwartschaft aufgewertet.
Für jeden ausgestellten Hund gibt es eine Teilnehmerurkunde. Alle „VDH-Europasieger“ und „VDH-Europajugendsieger“ sowie „Rassebesten Nationale Dortmund 2012“ erhalten zusätzlich eine Urkunde sowie einen Pokal. Weitere Preise und Ehrungen durch die Vereine.
Stichtag für die Alterszuordnung: Das geforderte Lebensalter muss der Hund am Tag vor der Bewertung erreicht haben.
| Jüngsten-Klasse: | 6– 9 Monate |
| Jugend- Klasse: | 9–18 Monate |
| Offene Klasse: | ab 15 Monate |
| Zwischenklasse: | 15–24 Monate |
Gebrauchshund-Klasse: ab 15 Monate
Meldung nur möglich, wenn bis zum 28.03.2012 das erforderliche Leistungs-/Ausbildungs-Kennzeichen (nach den Bestimmungen des jeweiligen Rassehunde-Zuchtvereins) zuerkannt wurde. Die Bestätigung (offizielle Bestätigung des VDH auf dem FCI-Formular) hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.
Champion-Klasse: ab 15 Monate
Meldung nur möglich, wenn bis zum 28.03.2012 ein erforderlicher Titel (z.B. Int. Schönheitschampion, Nat. Champion, Deutscher Champion (VDH) zuerkannt wurde. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.
Veteranenklasse: ab 8 Jahren
Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund am Tage vor der Bewertung das 8. Lebensjahr vollendet hat. Die Hunde bekommen keine Formwertnoten, sie werden platziert. Der „Beste Veteran der Rasse“ wird aus dem erstplatzierten Rüden und der erstplatzierten Hündin der Veteranenklasse ermittelt und nimmt am Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BoB)“ teil.
Ehren-Klasse:
Meldung nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses der Titel „Internationaler Schönheitschampion“ bestätigt wurde. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die offene Klasse versetzt. Die Hunde bekommen keine Formwertnote, sie werden plaziert. Der an erster Stelle platzierte Hund nimmt am Wettbewerb um den schönsten Hund der Rasse teil.
- Ohren kupiert
- Rute kupiert (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz. Nur für FCI-anerkannte Jagdhunderassen).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Titel, Titelanwartschaften und Formwertnoten.
Die vier besten Hunde einer Klasse werden platziert, sofern sie mindestens mit „Sehr gut“ bzw. „versprechend“ bewertet worden sind.
Vergeben werden nur 1., 2., 3. und 4. Platz.




